Impressum inpott

inpott ug (haftungsbeschränkt)

Bertlicher Straße 23 A

45896 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 - 40 50 69 72

Fax: 0209 - 40 50 69 71

Mail.: info@inpott.de

Web: www.inpott.de

Amtsgericht Gelsenkirchen, HBR 13 409, Geschäftsführer: H. Engelke, Gerichtsstand Gelsenkirchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von inpott UG (haftungsbeschränkt) erbrachten Leistungen. Zudem gelten weitere Bedingungen der inpott UG (haftungsbeschränkt), die sich beispielsweise aus den Angeboten und Preislisten der inpott UG (haftungsbeschränkt) ergeben.

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der inpott UG (haftungsbeschränkt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Geschäftsführung der inpott UG (haftungsbeschränkt) ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Angebote

Die Angebote der inpott UG (haftungsbeschränkt) sind freibleibend und unverbindlich.

Angebote halten wir bis zum auf der ersten Seite genannten Datum für Sie aufrecht. Bei Vertragsabschluss wird es für beide Seiten bindend. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn unsere Beschaffungskosten höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Nettopreises, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden. Sollte das Angebot Ihre Zustimmung finden, so bitten wir Sie, das Angebot gegenzuzeichnen und uns per Email zurückzusenden, damit wir schnellstmöglich für Sie in die Detailplanung gehen können. Bitte geben Sie uns spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung die definitive Personenzahl bekannt. Vor der Veranstaltung, auch während der Angebotsphase, stellen wir Ihnen eine à conto-Rechnung in Höhe von 75 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig wird. Werden Änderungen nach Stellung der à conto-Rechnung in vertretbarem Umfang vorgenommen, insbesondere eine Reduzierung der Personenzahl, bleibt die Fälligkeit und Höhe der à conto-Rechnung davon unberührt. Sollten die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum storniert werden, behalten wir uns vor, eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Leistungen zu berechnen. Im Falle von späteren Stornierungen bzw. für den Fall, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt, berechnen wir:

• bis 14 Tage vor Veranstaltung 25%

• bis 7 Tage vor Veranstaltung 50%

• bis 3 Tage vor Veranstaltung 75%

• danach 100% der vereinbarten Vergütung

• zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Leistungserbringung. Die unter www.inpott.de einsehbaren AGB der inpott UG werden Bestandteil dieses Vertrages. Um eine reibungslose Rechnungsstellung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die von uns verwendeten Rechnungs- und Kontaktdaten zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Sollten Änderungen, interne Auftrags-/ Bestell-/ Vorgangs- oder Projektnummern bei der Rechnungslegung berücksichtigt werden, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle einer nachträglichen Änderung vorgenannter Daten nach Rechnungslegung eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25,00 € netto erheben müssen.

 

§ 3 Aufträge

Art, Umfang und Ablauf der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dem Angebot der inpott UG (haftungsbeschränkt) zu entnehmen.

Sofern der Kunde ein Angebot mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax bestätigt oder mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht, behält sich die inpott UG (haftungsbeschränkt) vor, hierüber eine Bestätigung des Kunden in Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB einzuholen.

Der Vertrag mit dem Kunden kommt nicht bereits mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande, sondern erst durch die Abgabe einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die inpott UG (haftungsbeschränkt). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der inpott UG (haftungsbeschränkt) gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen der Schriftform.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung der inpott UG (haftungsbeschränkt) oder von der inpott UG (haftungsbeschränkt) besonders Bevollmächtigten. Mündliche Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der inpott UG (haftungsbeschränkt) bestätigt wurden.

 

§ 4 Haftung des Kunden, Beförderungsausschluss und Stornierungsgebühren

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen oder Waren, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch ein bereits eingestiegener Fahrgast kann von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellt.

Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Waren, durch die Fahrgäste verletzt werden können.

Sämtliche Gepäckstücke müssen im Kofferraum bzw. Gepäckabteil des Fahrzeugs untergebracht werden. Der Fahrer kann die Beförderung von Gepäckstücken ablehnen, die zu groß für den Kofferraum bzw. generell zu zahlreich sind, als dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann.

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten. Das Rauchen in den Fahrzeugen der inpott UG (haftungsbeschränkt) ist generell untersagt. Die inpott UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, in Extremfällen Personen nicht zu befördern.

Bei Verstößen gegen diese AGB-Regelung oder ungerührtem Verhalten, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. In diesem Fall behält die inpott UG den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug ergibt.

Sollten Fahrzeuge der Kunden benutzt werden, stellt der Kunde die inpott UG (haftungsbeschränkt) von jeglicher Haftung frei, soweit gesetzlich zulässig.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistungen der inpott UG (haftungsbeschränkt) nicht in Anspruch, so werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Bei PKW / VAN Einzel-Transfers, sowie ein- und mehrtägige Betreuung: Storno bis 72 Stunden vor Tag des Auftragsbeginn: kostenfrei Storno nach 72 Stunden bis 48 h vor Auftragsbeginn: 50 % des Auftragswertes Storno nach 48 h vor Auftragsbeginn oder nicht erscheinen: 100 % des Auftragswertes. Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der inpott UG (haftungsbeschränkt). Werden die Leistungen der inpott UG (haftungsbeschränkt) ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.

 

§ 5 Online-Buchungen

Für Online-Buchungen von Transfer- oder Limousinenservices über das Internetportal der inpott UG (haftungsbeschränkt) gelten ergänzend zu § 3 dieser AGB folgende Bestimmungen:

Mit Ausfüllen des Buchungsformulars und dem Abschluss des Buchungsvorgangs über den Button „Buchung abschließen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Buchungsantrag ab. Vor Abschicken des Antrags kann der Kunde die Daten jederzeit über die Buttons „Vor“ und „Zurück“ korrigieren, ändern und einsehen. Der Buchungsantrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB und Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert.“ die Geschäftsbedingungen der inpott UG akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

Die inpott UG (haftungsbeschränkt) schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden samt den Vertragsbedingungen nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der inpott UG (haftungsbeschränkt) eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die inpott UG (haftungsbeschränkt) zustande, die im Falle der Annahme mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB nicht.

Eine Buchung kann nur in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

 

§ 6 Vergütung

Bei Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise unter Berücksichtigung der Preislisten der inpott UG (haftungsbeschränkt).

Nach Auftragsstellung ist die inpott UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 70% des Angebotspreises zu verlangen. Die Anzahlung ist bis spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn zu entrichten. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der inpott UG (haftungsbeschränkt) bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto.

Der Restbetrag sowie angefallene Mehrkosten, z.B. Zusatzkosten, werden im Anschluss an die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt.

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder Barzahlung.

Ungeachtet § 5 Ziffer 2 müssen die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Ausführung des jeweiligen Auftrags in vollem Umfang beglichen werden. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der inpott UG (haftungsbeschränkt) bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der inpott UG (haftungsbeschränkt) nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der inpott UG (haftungsbeschränkt) anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die inpott UG (haftungsbeschränkt) eine Mahngebühr von 5,- Euro. Die erste Zahlungserinnerung ist jedoch kostenfrei.

 

§ 7 Ablauf und Vergütung für Subunternehmer

Der Subunternehmer versichert, dass er als selbständiger Unternehmer tätig ist und das eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossenen ist.

Art, Umfang und Ablauf der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dem Angebot der inpott UG (haftungsbeschränkt) zu entnehmen. Sofern der Auftragnehmer ein Angebot mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax bestätigt, ist er für die Durchführung verantwortlich.

Sollte er Auftragnehmer, egal aus welchen Gründen an der Durchführung verhindert sein, hat er grundsätzlich für adäquaten Ersatz zu sorgen. Hierbei ist es zwingend notwendig, den Ersatz in Absprache mit der inpott UG (haftungsbeschränkt) zu bringen.

Bei Nichterfüllung des Auftrages wird eine Konventionalstrafe von 500€ pro Tag berechnet und ist sofort fällig.

Sollte bei Ausfall kein Ersatz gestellt werden, oder der gestellte Ersatz übernimmt den Auftrag nicht, wird eine Konventionalstrafe von 500€ pro Tag berechnet und ist sofort fällig.

Durch Absage entstehenden Umbuchungen, werden zusätzlich zur Konventionalstrafe, mit einer Gebühr von 25€ je Buchungsversuch durch die inpott UG (haftungsbeschränkt) berechnet.

Auslagen die im Rahmen der Ausführung des Auftrages entstehen, sind am gleichen Tag an dem sie anfallen zu melden, nachzuweisen und ordnungsgemäß zu beschriften. Sollten Auslagen nicht spätestens am letzten Tag des Auftrages gemeldet, nachgewiesen und ordnungsgemäß beschifftet sein, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Einsatzzeiten/Stundennachweise sind am gleichen Tag zu melden und nachzuweisen. Sollte der Nachwies fehlen, besteht kein Anspruch auf Bezahlung.

Mehraufwand jeglicher Art ist sofort zu melden und nur nach Genehmigung der inpott UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Vertreter zu verrichten.

Rechnungen werden nur anerkannt, wenn sie nach den gesetzlichen Vorgaben gestellt werden. Rechnungen nach §19 müssen im Original mit original Unterschrift eingerecht werden. Rechnungen inkl. der gesetzlichen UsSt. können per Mail als PDF an info@inpott.de gesendet werden. Rechnungen müssen innerhalb von zwei Wochen gestellt werden, später eingereichte Rechnungen werden nicht anerkanntet und nicht beglichen. Die Bezahlung der korrekt eingereichten Rechnung erfolgt innerhalb 30 Tagen nach Rechnungseingang. Für Rechnungen die fehlerhaft sind, korrigiert werden müssen, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 25€ je Rechnung.

Der Subunternehmer ist in der „Bringeschuld“. Nur er selbst ist verantwortlich dafür, dass alle nötigen Nachweisse rechtzeitig an die inpott UG (haftungsbeschränkt) gemeldet werden.

 

§ 8 Mängelanzeige

Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, hat er der inpott UG (haftungsbeschränkt) offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen und klar zu definieren. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

§ 9 Rücktritt vom Vertrag

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, dem Kunden nur, wenn die inpott UG (haftungsbeschränkt) die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

Der Kunde hat sich bei der Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der inpott UG (haftungsbeschränkt) zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

Ferner ist die inpott UG (haftungsbeschränkt) zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Erbringung der Leistung durch von ihr nicht zu vertretene höhere Gewalt nicht im Stande ist. Gleiches gilt, wenn ein anderes nicht vorhersehbares Leistungshindernis eintritt, dass durch zumutbare Aufwendungen der inpott UG (haftungsbeschränkt) nicht zu überwinden ist, sofern sie dieses Hindernis nicht zu vertreten hat.

Sollte der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stornieren, behalten wir uns vor, eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Leistungen zu berechnen. Im Falle von späteren Stornierungen bzw. für den Fall, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt, berechnen wir:

• bis 7 Tage vor Veranstaltung 25%

• bis 5 Tage vor Veranstaltung 50%

• bis 3 Tage vor Veranstaltung 75%

• danach 100% der vereinbarten Vergütung

• zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.

 

§ 10 Haftung

Die inpott UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.

Die inpott UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Straßenblockaden, Behinderung durch Staatsorgane bzw. Aufstände oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks etc.), die sie nicht zu vertreten hat.

Die Haftung der inpott UG (haftungsbeschränkt), ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und auf den dreifachen Auftragspreis begrenzt. Ungeachtet der vorstehenden Regelung ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person insoweit ausgeschlossen, als dass der Schaden 1.000,00 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern die inpott UG (haftungsbeschränkt) den Schaden nicht zu vertreten hat.

Die inpott UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Auftragsabsagen der Auftrageber an dritte.

Die inpott UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der im Fahrzeug mitgeführten Sachen, sofern sie dies nicht zu vertreten hat.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Auftrags, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht worden sind. Verlangt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung beträgt die vorgenannte Frist einen Monat. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der inpott UG (haftungsbeschränkt) soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer unbegrenzt und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Falle eines Haftungsanspruches besteht eine Betriebs- und Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme je Schadenereignis:

3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

100.000,00 EUR für Vermögensschäden

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der inpott UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen, supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der inpott UG (haftungsbeschränkt). Die inpott UG (haftungsbeschränkt) ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Stand 08/2016

 

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